Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 27.02.2024
Bürgerfragestunde
Verschiedene Themen wurden bei der Bürgerfragestunde angesprochen: die Bearbeitung eines Schadensfalls an einem Haus in Beihingen; die Parksituation in Haiterbach; die Öffnungszeiten des Hallenbads; die Rückabwicklung der Baugebiete Breite und Knollenäcker sowie die Situation an der Burgschule. Die nächste Bürgerfragestunde findet in der Gemeinderatssitzung am 16. Juni statt.
Haushalt 2024 der Stadt Haiterbach und
Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“
Haushalt der Stadt 2024
Bürgermeister Hölzlberger teilt mit, dass vorab ein Infogespräch mit Vertretern der Fraktionen stattgefunden hat. Änderungsanträge seitens der Fraktionen wurden keine eingereicht. Für die UBL hielt Stadtrat Kai Kübler die Haushaltsrede, für die FW Stadtrat Johann Pagitz.
Im Ergebnishaushalt plant die Stadt mit 16.377.100 € an Erträgen und 16.947.436 € an Aufwendungen. Damit ist im Haushaltsjahr 2024 mit einem negativen ordentlichen Ergebnis von -570.336 € zu rechnen.
Im Finanzhaushalt 2024 sind Investitionen von insgesamt 5.468.200 € geplant. Die investiven Auszahlungen setzen sich wie folgt zusammen:
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden: 200.000 €
Auszahlungen für Baumaßnahmen: 4.595.000 €
Auszahlungen für bewegliches Sachvermögen (insb. Feuerwehr, Bauhof): 512.200 €
Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen (Kindergarten und Kirche): 161.000 €
Zu den bedeutendsten Baumaßnahmen, die 2024 beschlossen und begonnen werden sollen und investiven Anschaffungen zählen:
Neubau Bauhof: 100.000 €
FFW Oberschwandorf Ersatzbeschaffung Fahrzeug LF 8/6: 150.000 €
Investive Beschaffungen FFW allg. (Geräte, Digitalfunk etc.): 126.000 €
Straßensanierung in der Wanne: 560.000 €
Umbau Bürgerhaus Unterschwandorf: 100.000 €
Ausbau Wiesenstraße Oberschwandorf: 250.000 €
EKVO Sanierung der Kanäle: 320.000 €
Breitbandausbau: 36.000 €
Burgschule Haiterbach (digitale Ausstattung, neue Absauganlage, Technikraum und Kleintraktor): 54.000 €
Den investiven Auszahlungen stehen Einzahlungen in Höhe von 4.206.000 € gegenüber: Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (Investitionszuschüsse): 2.728.000 €
Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen: 470.000 €
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen (Bauplatzerlöse): 1.000.000 €
Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen (Rückflüsse von Ausleihungen): 8.000 €
Somit ergibt sich 2024 ein Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit von 1.262.200 €. Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts beträgt 295.964 €.
Ein Antrag von Stadtrat Reiner Schuon auf Herausnahme der Planungsrate für das Bürgerhaus Unterschwandorf fand keine Zustimmung.
Wirtschaftsplan Wasserversorgung
In der Wasserversorgung rechnet die Stadt 2024 im Erfolgsplan mit einem Jahresüberschuss von 155.200 €. Diese deutliche Verbesserung gegenüber dem Planansatz 2023 ist insbesondere auf die positive Entwicklung der Dividendenausschüttung vorhandener EnBW Aktien (+ 40.000) € und Mehrerträgen an zu erwartenden Umsatzerlösen (+ 50.000 €) zurückzuführen. Die Materialaufwendungen gehen insgesamt um ca. 71.000 € zurück, weil die ab 2023 geplanten Stromkosten nicht wie ursprünglich angenommen gestiegen sind. Die Festkosten für Wasser steigen ab 2024 um rund 10.000 € aufgrund des zugekauften höheren Wasserbezugs der WKK.
Folgende Investitionen und Zahlungsflüsse stehen hinter den im Liquiditätsplan 2024 ausgewiesenen investiven Auszahlungen:
Allgemeine Neu- und Erweiterungen: 10.000 €
Erneuerung Füllleitung Industriegebiet: 150.000 €
Schacht und Hausanschlüsse Altnuifraer Straße: 50.000 €
Neubau WL Beihingen-OSD: 695.500 €
Erhöhung Beteiligung WV Kleine Kinzig: 75.000 €
Wasserleitung Beihingen PW Rot: 570.000 €
Tilgung Kredite: 80.000
Zinsen: 24.400 €
Dies ergibt in Summe 1.654.900 €.
Den Auszahlungen stehen zur Finanzierung folgende Einzahlungen gegenüber: Wasserversorgungsbeiträge: 262.000 €
Kreditaufnahme: 500.000 €
Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit: 364.600 €
Investitionszuschüsse: 556.500 €
Dies ergibt in Summer Summe 1.683.100 €.
Der Gemeinderat hat den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Stadt Haiterbach
sowie den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“ für das Jahr 2024 mehrheitlich beschlossen.
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des städtischen Eigenbetriebs Wasserversorgung
Die Steuerberatungsgesellschaft BW Partner aus Stuttgart hat den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Stadt Haiterbach für das Wirtschaftsjahr 2021 erstellt.
Die Bilanzsumme beträgt 6.910.070,61 € (VJ 7.027.824,00 €).
Die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs beträgt 100.000,00 € zuzüglich Gewinne der Vorjahre in Höhe von 4.105.641,61 € und dem Jahresgewinn 2021 in Höhe 161.267,23 €. Die Eigenkapitalquote beträgt 71,99 % (VJ: 66,91 %). Das prozentuale Eigenkapital ist um 5,08 Prozentpunkte angestiegen. Der Betrieb ist aus steuerlicher Sicht ausreichend mit Eigenkapital ausgestattet. Die Kapitalmarktdarlehen belaufen sich zum 31.12.2021 auf 810.000,00 € (VJ 890.000 €). Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung 2021 weist einen Gewinnvon 161.267,23 € (VJ 168.440,72 €) aus. Entsprechend der Vermögensplanabrechnung 2021 ergibt sich eine Deckungsmittellücke in Höhe von 304.686,87 €.
Einstimmig stellte der Gemeinderat den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Wasserversorgung fest.
Annahme von Spenden 2023
Die Gemeinden sind verpflichtet, jährlich einen Bericht über die erhaltenen Zuwendungen (Spenden) der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Der Gemeinderat hat beschlossen, die im Jahr 2023 eingegangenen Spenden in Höhe von insgesamt 900 Euro anzunehmen.
Die geplanten Tagesordnungspunkte Teilnahme an den Bündelausschreibungen Erdgas und Strom sowie Vergabe von Honorarverträgen, Wiesen- und Blumenstraße wurden vertagt.
Ausbau Altnuifraer Straße: Neueinrichtung eines Fußgängerüberwegs
Der Ausbau und die Sanierung der Altnuifraer Straße vom Abzweig Horber Straße bis Ortsende soll vom Landkreis Calw im Jahr 2024 erfolgen. Die Teilstrecke vom Ortsende bis zur Kreisgrenze wurde 2022 saniert. Im Zuge von zwei Verkehrsschauen wurde mitgeteilt, dass der bestehende Fußgängerüberweg in der bestehenden Form nicht bestehen bleiben kann. In der Gemeinderatssitzung am 15.11.23 wurde nicht öffentlich darüber informiert. Die Alternative einer Querungshilfe wurde in der Sitzung verworfen und der Bestand des Fußgängerüberwegs gefordert. Es wurde deshalb in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt und dem Büro Gauss Ingenieurtechnik nach einer Lösung gesucht, wie dies umgesetzt werden kann.
Der Lösungsvorschlag liegt nun vor. Hierfür soll der Straßenverlauf ab der Burgstraße nach links verschwenkt werden, um im Bereich Waldhorn die erforderliche Breite der Aufstellfläche und die Gehwegsbreite zu erhalten. Der Fußgängerüberweg wird hierfür auch um circa zwei Meter Richtung Gartenstraße verschoben. Grundvoraussetzung hierfür ist, dass die Bushaltestelle Waldhorn stillgelegt wird. Die Pflasterung des Gehweges soll am Waldhorn um die Kurve in den Gartenweg verlängert werden. Diese Lösung wurde zwischenzeitlich vom Landratsamt geprüft und mit der Verkehrsbehörde sowie der Polizei abgeklärt. Der Ausführung wird in dieser Form zugestimmt. Die Kosten für den neuen Fußgängerüberweg werden größtenteils vom Straßenbauträger übernommen. Seitens der Stadt ist lediglich die Wiederherstellung der Gehwegflächen zu tragen. Die in der Kostenschätzung enthaltenen Pflasterflächen umfassen die gesamten neu zu pflasternden Flächen von der Burgstraße bis zum Gebäude Hohenrainstraße 1 sowie vor dem Waldhorn.
Der Gemeinderat stimmte der Verschiebung des Fußgängerüberwegs auf Basis der Planung des Büro Gauss Ingenieurtechnik zu.
Feststellung der Entbehrlichkeit einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Metnitzer Straße
Die Stadt Haiterbach ist Eigentümerin eines Grundstücks, die ein Arm der Metnitzer Straße darstellt und nur durch die wenigen dort angesiedelten Gewerbe genutzt wird.
Dieses Grundstück mündet in die Hofeinfahrt eines weiteren Flurstückes. Eine Nutzung durch den allgemeinen Verkehr der Teilfläche, die an die Hofeinfahrt angrenzt, ist somit nahezu ausgeschlossen. Praktisch wird das städtische Grundstück nur zur Anfahrt genutzt. Deshalb ist diese Verkehrsfläche für die Öffentlichkeit entbehrlich und soll im weiteren Verlauf des Verfahrens entwidmet werden, um diese Fläche dem angrenzenden Flurstück zuzumessen. Diese Zusatzfläche soll als Erweiterung der Hofeinfahrt mit dem Zweck einer Einfahrtsschleuse samt Schranke und Standsäule genutzt werden. Um dies herbeizuführen, wird die Fläche dann entsprechend veräußert.
Der Gemeinderat hat einstimmig festgestellt, dass es sich hierbei um eine entbehrliche Verkehrsteilfläche handelt. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Schritte für eine Entwidmung und Einziehung zu veranlassen.
Amtsblatt Haiterbach Redaktionsstatut: Anpassung
Im Hinblick auf die in diesem Jahr anstehende Kommunalwahl ist aus Sicht der Verwaltung das Statut zum 1. März 2024 zu aktualisieren und die bisherige vergleichsweise kurze Karenzzeit bei inhaltlichen Beiträgen der Gruppen von zwei Wochen vor dem Wahltag auf drei Monate vor dem Wahltag anzupassen. Davon sollen ausgenommen sein: reine Terminankündigungen der Gruppen sowie die Veröffentlichung der Angaben über die Kandidaten aus dem Wahlvorschlag (Name, Adresse, Beruf). In den letzten zwei Wochen vor dem Wahltag dürfen auch Termine und die genannten Angaben nicht mehr veröffentlicht werden. Anzeigen zur Wahlwerbung im Anzeigenteil des Amtsblatts sowie entsprechende Beilagen sollen künftig auch nur noch bis zwei Wochen vor dem Wahltag veröffentlicht werden (bisher war eine Woche vorgesehen).
Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem neuen Amtsblatt-Redaktionsstatut mit Inkrafttreten zum 1. März 2024 zu.
Weiteres Vorgehen bei der Vergabe von Bauplätzen
Die Stadt Haiterbach hat in den letzten Monaten die Erfahrung gemacht, dass viele Bewerber, die eine Zusage für einen Bauplatz bekommen haben, im Nachhinein absagen. Die Verwaltung muss dann den Bauplatz wieder ausschreiben oder Nachrücker informieren, die dann unter Umständen gar kein Interesse mehr haben, da bis zur Absage einige Wochen ins Land gegangen sind. Um dies künftig zu vermeiden und die Bauplatzvergabe schneller umsetzen zu können, hat sich der Gemeinderat für eine Reservierungsgebühr von 1000 Euro ausgesprochen. Die Reservierung erfolgt für drei Monate.
Weitere Infos: Die detaillierten Sitzungsunterlagen und die Termine der Gremiumssitzungen in Haiterbach finden sich auf der städtischen Homepage www.haiterbach.de > Ratsinformationssystem.