Berichte aus dem Gemeinderat: Stadt Haiterbach

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Berichte aus dem Gemeinderat

Aus dem Gemeinderat

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20.03.24
Artikel vom 13.03.2024

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20.03.24

Einladung zur Gemeinderatssitzung am 20.03.24
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21. Februar 2024
Artikel vom 28.02.2024

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 21. Februar 2024

Bürgerfragestunde Verschiedene Themen wurden bei der Bürgerfragestunde angesprochen: die Bearbeitung eines Schadensfalls an einem Haus in Beihingen; die Parksituation in Haiterbach; die Öffnungszeiten ...
Einladung zur Gemeinderatssitzung
Artikel vom 21.02.2024

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Tagesordnung öffentlich der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, dem 21.02.2024, um 18:00 Uhr Die Sitzung findet im Rathaus, Großer Sitzungssaal, Marktplatz 1, 72221 Haiterbach statt. Tagesordnung: 1. ...
Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 17. Januar 2024
Artikel vom 24.01.2024

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 17. Januar 2024

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 17. Januar 2024 Kriminalstatistik Haiterbach 2022 Jürgen Hammann vom Polizeirevier Nagold und Hubert Kreidler vom Polizeiposten Haiterbach stellten ...
Einladung zur Gemeinderatssitzung
Artikel vom 17.01.2024

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Die Gemeinderatssitzung findet am Mittwoch, den 17.01.2024, um 18:00 Uhr im Großen Sitzungssaal, Marktplatz 1, 72221 Haiterbach statt. 1. Kriminalstatistik Haiterbach 2022 - Präsentation durch ...
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Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 20. Dezember 2023

Stadtwald Haiterbach: Kultur- und Nutzungsplan 2024


Förster Thomas Katz berichtete, dass ein sehr wechselhaftes Jahr hinter dem Stadtwald liegt. Auf den deutlich zu trockenen und zu warmen Winter 2022/23 folgte ein feuchtwarmes Frühjahr, mit guten Wachstumsbedingungen in den oberen Bodenschichten. Der warme Frühsommer zerstörte die Hoffnung auf die Dezimierung des Borkenkäfers. Zusätzlich führten Gewitterstürme im Sommer und überregionales Käferholzaufkommen im Zusammenhang mit einer rückläufigen Konjunktur zu einem starken Holzpreisverfall. Deshalb wurde beim Halbjahresgespräch beschlossen, den Einschlag um die geplante, vollmechanisierte Holzmenge von 2000 Festmetern nach Rücksprache mit dem angefragten Forstunternehmen zu reduzieren. Bei dem im März beschlossenen Klimaförderprogramm sind einige Detailfragen noch nicht endgültig geklärt und es ist noch offen, wie die vom Bund beschlossene Haushaltssperre sich darauf auswirkt. 
Inge Hormel, forsttechnische Betriebsleiterin der unteren Forstbehörde Calw, dort zuständig für Haiterbach, berichtete über aktuelle Themen und Tendenzen. Der Gemeinderat stimmte der Kultur- und Nutzungsplanung des Stadtwalds für das Jahr 2024 mit der Einschränkung zu, sollte sich der Holzpreis weiter verschlechtern, dann wird auf den Holzverkauf verzichtet und es findet eine Konzentration auf die zufälligen Nutzungen und die Jungbestandspflege statt.

 

Anpassung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer zum 01.01.2024

Die zunehmende Aufgabenwahrnehmung, insbesondere in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Sozialleistungen, Bildung und Betreuung stellt Landkreise, Städte und Gemeinden gegenwärtig vor immer größere Herausforderungen. Dadurch steigende Umlagen engen neben der allgemein zunehmenden Preisentwicklung die finanziellen Handlungsspielräume der Städte und Kommunen immer mehr ein. Um diese Defizite auszugleichen, gilt es die Finanzierungsmittelbeschaffung, auch die Steuersätze, zu überprüfen.

 

Die Hebesätze für die Grundsteuer A (335 %) und Grundsteuer B (320 %) wurden in Haiterbach zuletzt in den Jahren 1991 und 1997 erhöht. Die Gewerbesteuer (330 %) zuletzt im Jahr 2006. Im Quervergleich zu den anderen Städten und Gemeinden im Landkreis Calw bewegt sich Haiterbach zwischenzeitlich durchweg nahezu am Kreis-Minimum. Eine Erhöhung der Realsteuer-Hebesätze in Haiterbach zum 01.01.2024 wurde in der Klausurtagung des Gemeinderats am 10./11.11.2023 vorberaten.

 

Der Gemeinderat hat folgende Sätze ab 1. Januar 2024 beschlossen:
Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A): 360 %
Grundsteuer b) für Grundstücke (Grundsteuer B): 360 %
Gewerbesteuer: 360 %

 

Anpassung der Entgelte für die Nutzung von Hallen und Sportstätten

Im Jahr 2022 wurde die Entgeltordnung für die Benutzung sämtlicher Hallen, der Zehntscheuer in Haiterbach sowie die Benutzung des Bürgerhauses in Oberschwandorf überarbeitet. Dabei wurden die Entgelte erhöht und die Möglichkeit für städtische Vereine abgeschafft, einmal pro Jahr eine Halle kostenlos nutzen zu dürfen. Seit der Anwendung der neuen Regelung zeichnete sich weiterer Anpassungsbedarf ab. Aus der 2001 in Kraft gesetzten Entgeltordnung und Benutzungsregelung wurden einige Punkte schon seit jeher nicht so angewandt, wie sie dort geregelt waren. Dazu hatte die Verwaltung vorgeschlagen,

künftig für folgende Nutzungen auf die Erhebung eines Entgelts für die reine Hallenmiete zu verzichten:

  • ausschließliche Jugendsportveranstaltungen der Vereine (nicht gemischte Veranstaltungen Jugend/Aktive)
  • Ligarunden, Pokalspiele oder Sportwettbewerbe eines übergeordneten Verbands in der Kuckuckshalle
  • sonstige Jugendveranstaltungen, für die kein Eintritt erhoben wird

Für die Nutzung von Küche und Kiosk wird ein Entgelt erhoben (auch für Kiosk Kuckuckshalle in Höhe von 75 Euro/Tag). Nach Ansicht der Verwaltung sollte ferner die Hallenmiete in der Kuckuckshalle für sonstige (nicht sportliche) Veranstaltungen von bisher 500 Euro auf 1.000 Euro angehoben werden, um einen Anreiz für die Nutzung der Festhalle zu setzen. Für örtliche Vereine, Kirchengemeinden, Feuerwehrabteilungen und Stadtkapelle wäre hierbei wie auch in den anderen Hallen eine Verringerung auf 50 % vorzusehen.

Der Gemeinderat hat nach Vorberatung im Verwaltungsausschuss im November 2023 diese Änderungen für die Benutzung der Turn- und Festhallen, der Kuckucks-Halle, der Zehntscheuer und des Bürgerhauses Oberschwandorf mehrheitlich so beschlossen.

 

Anpassung der Benutzungsentgelte für das Hallenbad Haiterbach zum 01.01.2024

Die Entgelte für das Hallenbad Haiterbach wurden zuletzt zum 01.01.2022 angepasst. Im Vergleich mit den Eintrittspreisen vergleichbarer Bäder benachbarter Kommunen liegt Haiterbach unter den regelmäßig erhobenen Tarifen. Der Gemeinderat hat eine Erhöhung zum 1. Januar 2024 beschlossen, siehe XY.

 

Anpassung der Richtlinien der Stadt Haiterbach über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine

Um kulturelle Veranstaltungen wie Theater, Konzerte von Musikkapellen und Chören, Kabarett, Dia- oder Filmabende und Verschiedenes mehr in allen Stadtteilen gleichermaßen zu fördern, war eine Anpassung der Richtlinien der Stadt Haiterbach über die Gewährung von Zuwendungen an Vereine erforderlich. Ein neuer Absatz wurde eingefügt. Dieser vom Gemeinderat beschlossene Zusatz sieht für örtliche Vereine, Feuerwehrabteilungen und kirchliche Gruppen die Möglichkeit eines Zuschusses auf das Entgelt für die Nutzung der Festhalle Haiterbach für entsprechende Veranstaltungen vor.

  

 

Vergabe der Jahresbauarbeiten für die Jahre 2024-26

Die Arbeiten für den Jahresbau 2024-26 (Straßen-, Feldweg-, Kanal- und Wasserleitungsunterhaltungsmaßnahmen) wurden ausgeschrieben, da die letzte Ausschreibung zum Jahresende ausläuft. Die Leistung wurde öffentlich ausgeschrieben. Zwei Firmen haben die Leistungsverzeichnisse angefordert und auch Angebote zur Submission am 25.10.23 abgegebenen. Günstigster Bieter war die Rath GmbH & Co. KG aus Haiterbach mit einer Gesamtsumme für alle drei Jahre von 1.204.987,01 € brutto. Diese Summe teilt sich in die 3 Lose für die Jahre 2024, 2025 und 2026 auf. Auf Los 1 entfallen hier 388.079,55 €, bei Los 2 sind es 401.662,34 € und bei Los 3 sind es 415.245,12. Der 2. Bieter liegt um zirka 5 Prozent über dem günstigsten Bieter.

 

Die teilweise erheblichen Preissteigerungen zur Ausschreibung von 2021 sind zum einen durch die massiv höheren Preise im Bereich der Asphaltprodukte begründet und zum anderen auch durch zusätzliche Leistungen, welche in die Ausschreibung aufgenommen wurde, wie zum Beispiel die Sanierung von Straßendecken im Dünnschichtverfahren, was auf der anderen Seite jedoch zu erheblichen Einsparungen bei der Sanierung kompletter Straßenzüge führen wird, wenn dort keine weiteren Arbeiten an der Ver- und Entsorgungsleitungen erforderlich sind. Weiterhin wurde in die Ausschreibung auch der Umbau von ein, zwei Bushaltestellen auf die geforderte Barrierefreiheit aufgenommen, welche bisher ein separater Haushaltsansatz war. Die Stadt Haiterbach wird auch künftig nur die erforderlichen Arbeiten umsetzen, um die Kosten im geplanten Bereich zu halten.

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Auftrag für die Jahresbauarbeiten zur Straßen-, Feldweg-, Kanal- und Wasserleitungsunterhaltungsmaßnahmen für die Jahre 2024-26 zum Preis von 1.204.987,01 € brutto an die Fa. Rath GmbH & Co. KG aus Haiterbach zu vergeben.

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 15. November 2023

Bürgerfragestunde

Die Stadt Haiterbach hat, auch auf Anregung aus der Bürgerschaft, wieder eine regelmäßige Bürgerfragestunde eingeführt, die in der Gemeinderatssitzung am 15. November erstmals stattgefunden hat. Das Angebot wurde rege angenommen: Acht Bürgerinnen und Bürger trugen ihre verschiedenen Anliegen und Fragen vor. Themen waren unter anderem mögliche Standorte für Windräder in Haiterbach; vorhandene, aber nicht genutzte Leerrohre für Glasfaser; die Zuständigkeit bei der Verfolgung von Straftaten; die Regelung der Nutzung von Hallen für die Vereine; die Parksituation an verschiedenen Stellen in Haiterbach; Vandalismus beim Stauchbachgelände sowie der Entwicklungsstand des Baugebiets Breite. Die nächste Bürgerfragestunde ist in der Gemeinderatssitzung am 21. Februar 2024 vorgesehen.

 

Konzept für zukunftsfähige Wasserversorgung

Die SchwarzwaldWASSER GmbH präsentierte ein Konzept für die zukunftsfähige Wasserversorgung der Stadt Haiterbach einschließlich erforderlicher Maßnahmen. Die Wasserbedarfsprognose ergab, dass im Versorgungsgebiet Altnuifra, Haiterbach und Beihingen der zukünftige Tagesspitzenbedarf nicht zu 100 Prozent über Wasser- und Bezugsrechte abgedeckt ist. Ein Defizit von zirka 150 m³/d muss durch Speicherkapazität der Hochbehälter ausgeglichen werden. Voraussetzung ist aber, dass beide Brunnen auch in Zukunft zu 100 Prozent leistungsfähig bleiben. Im Versorgungsgebiet Ober- und Unterschwandorf entspricht der künftige Tagesspitzenbedarf in etwa der maximalen wasserrechtlichen Entnahmemenge; eventuelle Schwankungen können über den Hochbehälter ausgeglichen werden. Verschiedene Szenarien im Krisenfall wurden vorgestellt sowie der Stadt Haiterbach Handlungsempfehlungen hinsichtlich der künftigen Versorgungssicherheit mit auf den Weg gegeben.

 

Aufnahme von Krediten

Im Februar hatte die Rechtsaufsichtsbehörde - das Landratsamt Calw - die Gesetzmäßigkeit der Haiterbacher Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023 bestätigt. In diesem Zusammenhang wurde fürs Jahr 2023 ein Gesamtbetrag an Kreditaufnahmen von 4,5 Millionen Euro genehmigt. Aufgrund der fortschreitenden Investitionen im Breitbandausbau sowie für den Vollzug und die Umsetzung diverser Gemeinderatsbeschlüsse im Bereich des Grundstücksverkehrs muss für die demnächst anfallenden Auszahlungen spätestens Anfang Dezember auf eine Kreditaufnahme in Höhe von 4 Millionen Euro zurückgegriffen werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass im Jahr 2023 ein Kredit in Höhe von 2 Millionen Euro für 20 Jahre und ein weiterer Kredit über 2 Millionen für 30 Jahre aufgenommen werden können. Nach Möglichkeit soll die Verwaltung eine kostenfreie Sondertilgung in Höhe von 10 Prozent aushandeln.

 

Weitere Infos: Die detaillierten Sitzungsunterlagen und die Termine der Gremiumssitzungen in Haiterbach finden sich auf der städtischen Homepage www.haiterbach.de > Ratsinformationssystem.

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 18. Oktober 2023

Breitbandausbau: Bildung eines interkommunalen Zusammenschlusses für den Förderantrag und Teilnahme an der GÜ-Ausschreibung des Landkreises

In der Gemeinderatssitzung am 29.06.2022 wurde zuletzt der Ausbau der verbleibenden Anschlussgebiete mit Glasfaser behandelt. Damals hat der Gemeinderat der Stellung eines Förderantrags und der Teilnahme an der nächsten Generalunternehmerausschreibung zugestimmt. Der Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw hat, als Serviceleistung für die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden kreisangehörigen Städte und Gemeinden, eine Abschätzung zur Förderfähigkeit sowie darauf basierend eine Grobkostenschätzung erstellt.

Die aktuell geltende Förderrichtlinie des Bundes (Förderung von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, zuwendungsfähige Kosten = Gesamtkosten abzgl. evtl. Einnahmen) und des Landes Baden-Württemberg (gemäß VwV Mitfinanzierung Aufstockung der Bundesförderung auf bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten) haben derzeit eine Laufzeit bis zum 31.12.2025.

Um die Beschlüsse des Gemeinderats vom 29.06.2022 umsetzen und verbleibende Bereiche im gesamten Stadtgebiet so schnell wie möglich mit Glasfaser ausbauen zu können, ist es notwendig, einen Interkommunalen Zusammenschluss zu bilden, damit die Fördervoraussetzungen verbessert werden. Bei positiver Förderentscheidung mit insgesamt 90 Prozent der Ausbaukosten würde in einem weiteren Schritt die gemeinsame Generalunternehmerausschreibung federführend durch den Landkreis erfolgen. 2022 ging man bei den damals abgeschätzten Kosten in Höhe von netto 3,72 Millionen Euro noch von einem Eigenanteil der Stadt Haiterbach in Höhe von 372.000 Euro aus.

 

Die aktuell vorgesehenen Förderantragstellung geht der Landkreis von einem Investitionsvolumen in Höhe von 5,013 Millionen Euro aus. Hierbei handelt es sich nur um eine grobe Abschätzung. Sofern sich diese Kosten bei einer Ausschreibung bestätigen würden, kämen auf die Stadt Haiterbach für den restlichen Ausbau Eigenmittel in Höhe von rund 501.000 Euro zu. Diese müssten zur Darstellung der Eigenmittelfinanzierung im Rahmen des Haushaltsplans 2024 in die mittelfristige Finanzplanung der kommenden Jahre aufgenommen werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte die sich nun wieder bietende Chance einer Förderung genutzt werden, um den Glasfaserausbau im Stadtgebiet so schnell wie möglich abzuschließen. Niemand kann abschätzen, ob und wie lange die Förderung mit 90 Prozent aufrechterhalten werden kann. Daher sollte diese Möglichkeit genutzt und bei positivem Förderbescheid der Restausbau angegangen werden.

 

Der Gemeinderat hat folgendes dazu beschlossen:

Die Stadt Haiterbach erklärt die Teilnahme an der IKZ zur Förderantragsstellung und Abwicklung gemäß Gigabit-RL 2.0 und ermächtigt die Verwaltung einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit weiteren Kommunen des Landkreis Calw abzuschließen. Weitere stellt die Stadt Haiterbach einen Förderantrag für alle nicht gigabitfähig versorgten Gebäude. Und die Stadt Haiterbach erklärt für alle nicht gigabitfähig versorgten Gebäude die Absicht, sich an der kommenden GÜ4-Ausschreibung zu beteiligen.

   

Tief- und Straßenbauarbeiten für die Sanierung der Straße "In der Wanne" in Haiterbach

 

In der Gemeinderatsitzung am 21.06.2023 wurde der Baubeschluss für die Sanierung der Straße „In der Wanne“ in Haiterbach gefasst. Auf dieser Basis wurden die Arbeiten vom Büro Gauss Ingenieure aus Rottenburg ausgeschrieben.

Das Leistungsverzeichnis wurde von sieben Firmen angefordert. Zum Submissionstermin am 28.9.2023 im Rathaus der Stadt Haiterbach lagen vier Angebote vor. Der günstigste Bieter lag bei einer Angebotssumme von 1.702.489,70 €. Der angebotene Preis liegt um zirka 15 Prozent unter der aktuellen Kostenschätzung in Höhe von 2.000.799,65 € brutto.

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Tief- und Straßenbauarbeiten für die Sanierung der Straße "In der Wanne" werden an den günstigsten Bieter, die Firma Rath zum Preis von 1.702.489,70 Euro incl. MwSt. vergeben.

 

Bauplätze Wiesenstraße Oberschwandorf: Entscheidung über Bauplatzzuschnitte

 

In der Verwaltungsausschusssitzung vom 31.07.2023 wurde beschlossen, vorhandene Bauplätze aktiv zu bewerben und zu veräußern. Damit auch die vorhandenen Bauplätze in der Wiesenstraße in Oberschwandorf verkauft werden können, bedarf es zuvor einem Beschluss über die Aufteilung der Flurstücke in einzelne Bauplätze.

Diese müssen anschließend vermessen werden und können dann zum Verkauf angeboten werden. Die Verwaltung hatte zwei Vorschläge für einen möglichen Zuschnitt der Bauplätze erarbeitet: Variante 1 mit acht kleineren Bauplätzen und Variante 2 mit sechs größeren Bauplätzen. Der Ortschaftsrat Oberschwandorf hatte sich in seiner Sitzung am 26.09.2023 für die Variante 2 ausgesprochen.

 

Der Gemeinderat hat sich für eine Kombination der beiden vorgeschlagenen Varianten mit insgesamt sieben Bauplätzen ausgesprochen: Hangseits zum Blumenweg vier Grundstücke wie in Variante 1 beschrieben; bachseits drei Grundstücke wie in Variante 2 beschrieben. Dieser Beschluss wurde vorbehaltlich der Zustimmung des Ortschaftsrats Oberschwandorf gefasst.

 

Weitere Info: Die detaillierten Sitzungsunterlagen und die Termine der Gremiumssitzungen in Haiterbach finden sich auf der städtischen Homepage www.haiterbach.de > Ratsinformationssystem. 

Bericht über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 20. September 2023

Künftiger Betrieb der Erddeponie

Nach der Bundes-Deponieverordnung dürfen Abfälle, die einer Verwertung zugeführt werden können oder für Recycling geeignet sind, ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr auf Deponien abgelagert werden. Dies bedeutet, dass eine Ablagerung von nicht verunreinigtem Bodenaushub ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässig ist. Ausgenommen hiervon ist Erdaushub, für den nachgewiesen werden kann, dass eine anderweitige Verwertung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Die Stadt Haiterbach wurde im August von Vertretern des Abfallwirtschaftsbetriebs und des Landratsamts Calw hinsichtlich dem künftigen Betrieb der Erddeponie informiert. Die entscheidende Aussage war, dass es künftig keinerlei Möglichkeit zur Erweiterung bzw. Neuerschließung von Erddeponiekapazitäten mehr gibt.

Für den weiteren Umgang mit den Restkapazitäten der Haiterbacher Erddeponie gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die Rechte als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger werden von der Stadt Haiterbach zurückgegeben und gehen somit automatisch an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (AWB) über. Dies würde dazu führen, dass der AWB mit der Stadt Haiterbach einen Vertrag über den Betrieb der Deponie abschließt, damit diese weiterhin vom Bauhof der Stadt Haiterbach betrieben werden kann. Die Entscheidung, welche Liefernachweise anerkannt werden, läge beim AWB.
2. Die Stadt Haiterbach bleibt - wie bisher - öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, mit allen Rechten und Pflichten, welche ab 1.1.2024 insbesondere die Prüfung der Nachweise zur Zumutbarkeit anderweitiger Nutzung, bzw. ob das Material überhaupt angenommen werden darf, beinhaltet.
In Anbetracht der geringen, noch zur Verfügung stehenden Menge, wäre eine Übertragung an den AWB, auch aus deren Sicht, eher unverhältnismäßig. Auf dieser Basis sollte auch die Kalkulation für die Restmenge geprüft werden. Durch die recht geringe Restmenge und die erhöhten Rekultivierungskosten sind höhere Gebühren gerechtfertigt. Eine Erhöhung der Deponiegebühren wird in einer der nächsten Sitzungen beraten.

  

Der Gemeinderat hat am 20. September einstimmig beschlossen, dass die Stadt Haiterbach als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Erddeponie bis zu deren vollständiger Verfüllung bleibt. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Gebührenkalkulation zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.


Kommunalwahl 2024: Sitzverteilung im Gemeinderat

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Für die Stadt Haiterbach wurde aufgrund der Eingliederungsvereinbarungen in den 1970er Jahren durch die Hauptsatzung die unechte Teilortswahl eingeführt. Nach der aktuellen Hauptsatzung besteht der Gemeinderat der Stadt Haiterbach aus 18 Mitgliedern, die sich wie folgt auf die einzelnen Wohnbezirke verteilen: Haiterbach - 10 Sitze; Beihingen - 3 Sitze; Oberschwandorf - 4 Sitze und Unterschwandorf - 1 Sitz.

Vor jeder Wahl der Gemeinderäte ist die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wohnbezirke zu überprüfen und erforderlichenfalls zu berichtigen. Bei der Bestimmung, der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallenden Anzahl der Sitze sind die örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteil zu berücksichtigen. In einer früheren Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums wurde eine Über- bzw. Unterrepräsentation mit bis zu 20 Prozent für zulässig erachtet. Eine gewisse Über-/ bzw. Unterrepräsentation wird durch das System der unechten Teilortswahl bedingt. Dennoch darf eine gewisse Grenze nicht überschritten werden. Bei den Ortsteilen Haiterbach mit Altnuifra, Beihingen und Oberschwandorf bewegen sich die Abweichungen im unkritischen Bereich. Lediglich die Abweichung in Unterschwandorf liegt bei über 20 Prozent. 
Für die ehemals selbstständige Gemeinde Unterschwandorf wurde im Eingemeindungsvertrag festgelegt, dass der Ortsteil zwei Sitze im Gremium erhält. Vor der Kommunalwahl 2009 wurde die Hauptsatzung dahingehend geändert, dass Unterschwandorf nur noch mit einem Sitz im Gremium vertreten ist. Die trotz der Reduzierung der garantierten Sitze bestehende Überrepräsentation des Ortsteils Unterschwandorf, ist den Regelungen der unechten Teilortswahl geschuldet. Eine Absenkung unter 1 Sitz ist nicht möglich. Diese Überrepräsentation kann laut VGH-Urteil gerechtfertigt werden, weil sich ihre Ursache durch besondere örtliche Verhältnisse, nämlich durch Regelung im Eingemeindungsvertrag, begründen lässt.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Sitzverteilung in ihrer aktuellen Fassung zu bestätigen.

 

Rückgabe des Prädikats "Erholungsort"
für die Haiterbach und Oberschwandorf

Den Ortschaften Haiterbach und Oberschwandorf wurde Anfang der 1970er Jahre das Prädikat „Erholungsort“ verliehen. Im Laufe der Zeit hat die Bedeutung des Tourismus im Stadtgebiet Haiterbach abgenommen. Bereits im Jahr 1985 wurde die Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe aufgehoben, weil den Gästen keine Angebote mehr gemacht werden konnten. Aktuell beschäftigen sich die Regierungspräsidien mit der Evaluierung dieser Prädikate. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Stadt Haiterbach aufgefordert, entsprechende Erhebungsbögen für die Überprüfung der Anerkennung „Erholungsort“ für Haiterbach und Oberschwandorf vorzulegen. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass das touristische Angebot von Haiterbach und Oberschwandorf einer Evaluierung mit großer Wahrscheinlichkeit nicht standhält und schlägt deshalb vor, die Prädikate zurückzugeben.

 

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Prädikate „Erholungsort“ für die Ortschaften Haiterbach und Oberschwandorf zurückzugeben und beauftragt die Verwaltung das entsprechende Rückgabeverfahren einzuleiten.

  

Waldumwandlungsgenehmigungen

Die Netze BW GmbH möchte auf dem Grundstück Flst.Nr. 7332, Außenbereich, in Haiterbach einen 45 Meter hohen Schleuderbetonmast als Funkmast errichten. Dem Bauvorhaben wurde in der Sitzung des Technischen- und Sanierungsausschusses am 7.11.2022 zugestimmt. Für den Standort des Bauvorhabens muss eine Gesamtfläche von zirka 40 Quadratmeter Wald umgewandelt werden. Das Büro HPC hat hierfür eine Ausgleichsmaßnahme auf dem Grundstück Flst.Nr. 4911 erarbeitet. Es wird ein Asphaltweg von ca. 80 m² als Ausgleich entsiegelt und in einen Wiesenweg umgewandelt.

Die ATC Germany Holdings GmbH möchte auf dem Grundstück Flst.Nr. 2311, Außenbereich in Oberschwandorf einen 50 Meter hohen Funkmast errichten. Die Bauvorlagen sind noch nicht vollständig. Sobald die Bauvorlagen der Verwaltung vollständig vorliegen, wird das Bauvorhaben im Ortschaftsrat Oberschwandorf und im Technischen- und Sanierungsausschuss behandelt. Da Funkmasten generell für bessere Verbindungs-/Empfangsleistungen sorgen, geht die Verwaltung davon aus, dass auch diesem Bauvorhaben zugestimmt wird. Auch hierfür ist eine Waldumwandung von einer Gesamtfläche von zirka 40 Quadratmeter erforderlich. Eine Ausgleichsfläche wird noch gesucht.

Der Gemeinderat stimmte den beiden genannten Waldumwandlungen einstimmig zu.

 

Evangelischer Kindergarten Arche Noah Umbaumaßnahmen:
Ergänzungsvertrag zwischen Kirche und Stadt

Im Zuge der Umbaumaßnahmen beim Kindergarten Arche Noah wurde der Vertrag zwischen Kirche und Stadt hinsichtlich des Betreuungsangebots und der finanziellen Beteiligung der bürgerlichen Gemeinde angepasst.  

Der Gemeinderat stimmte einstimmig dem Ergänzungsvertrag 2. Nachtrag zum Vertrag vom 2. Februar 1988 zwischen der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Haiterbach-Talheim und der Stadt Haiterbach zu.